Ein frühzeitiger Einsatz von Feuerlöschern kann Leben retten und Sachschäden verringern. Doch fängt alles bereits mit der richtigen Wahl des Löschers an, denn Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher. Hauptunterschied ist hierbei das im Löscher enthaltene Löschmittel.
Zur Bekämpfung der vier Brandklassen eignen sich die verschiedenen Löschmittel unterschiedlich gut. Bei der Anschaffung eines Feuerlöschers sollte bereits darauf geachtet werden, welche möglichen Brände einmal mit ihm bekämpft werden sollen. Für den Privathaushalt bieten sich im Wesentlichen zwei Alternativen an: Pulver- und Schaum-Feuerlöscher.
Das Löschmittel des Pulverlöschers ist ein feines Salzgemisch, das sich für Brände fester (Brandklasse A), flüssiger (Brandklasse B) und gasförmiger (Brandklasse C) Stoffe eignet. Pulverfeuerlöscher sind in der Anschaffung meist günstig, ihr Verwendung kann allerdings beträchtliche Begleitschäden nach sich ziehen. Wenn der Löscher eingesetzt wird, verteilt sich sein feines Pulver im ganzen Raum, dringt in kleinste Zwischenräume ein und lässt sich nur schwer wieder entfernen. Insbesondere bei Elektronikgeräten führt das Löschmittel dazu, dass diese nicht mehr funktionieren. Aus diesem Grund eignen sich Pulverlöscher eher für die Garage, den Keller oder den Hobbyraum.
Anders sieht es bei den etwas teureren Schaumlöschern aus. Ihre Löschwirkung besteht darin, den Brandherd zu ersticken und zu kühlen. Ihr Löschmittel - eine Wasser-Schaum-Mischung - ist für die Brandklasse A und B ausgelegt. Sie sind daher zur Brandbekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten und festen Stoffen wie Holz, Papier oder Textilien geeignet. Damit deckt der Schaumlöscher alle wesentlichen brennbaren Stoffe im Privatbereich ab. Auch verteilt sich das Löschmittel nicht unbeabsichtigt in der gesamten Wohnung und verursacht somit keine größeren Begleitschäden.
Feuerlöscher müssen über eine ausreichende Löschmittelmenge verfügen und dürfen nicht zu schwer sein. Faustformel: Pro Kilogramm Löschmittel haben Sie etwa 2 Sekunden Zeit das Feuer zu bekämpfen! Ein 2-kg-Gerät hat nur eine geringe Wirkung, ein 12-kg-Löscher ist für den Heimgebrauch zu schwer. Daher sind Feuerlöscher mit 6 kg, bzw. 6 Liter Löschmittel zu empfehlen.
Eine Ausnahme bildet die Küche. Sollte es in einer Pfanne oder Friteuse zu einem Fettbrand kommen, darf dieser niemals mit Wasser gelöscht werden. Wasser verwandelt sich im heißen Fett sonst schlagartig in Dampf und sorgt für eine gewaltige Fettexplosion! Hier helfen vorrangig spezielle Fettbrand-Feuerlöscher (Brandklasse F) oder - sofern gefahrlos möglich - das Ersticken des Brandes durch das Auflegen eines Topfdeckels.
Im Brandfall grundsätzlich immer sofort die Feuerwehr verständigen (Notruf 112). Selbst lässt sich oft nur schwer einschätzen, ob man das Feuer wirklich selbst gelöscht bekommt. Löscht man aber erst selbst und merkt, dass man es nicht schafft und ruft dann erst die Feuerwehr, ist es meistens schon zu spät.
Alle Feuerlöscher müssen in Deutschland der Norm EN 3 entsprechen. Allerdings können auch Löschsprays, die in der Regel nicht dieser Anforderung entsprechen, eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei kleineren Entstehungsbränden in Küche und Werkstatt darstellen.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die wirkungsvolle Anwendung von Feuerlöschern (siehe Aufdruck auf dem Feuerlöscher) – im Schadenfall entscheiden Sekunden! Achten Sie auch auf die Angaben des Herstellers zur Haltbarkeit Ihres Feuerlöschers, da die Lösch- und Treibmittel im Laufe der Zeit in ihrer Wirkung nachlassen können.
In vielen Bundesländern waren durch frühere Rechtsvorschriften Feuerlöscher bei der Lagerung von Heizöl Pflicht. Die Feuerlöscher-Vorhaltepflicht ist in allen Bundesländern entfallen. In Einzelfällen können allerdings behördliche Auflagen zur Bereithaltung eines Feuerlöschers verpflichten.
Generell sollte jedoch jeder Haushalt zur eigenen Sicherheit einen Feuerlöscher griffbereit vorhalten. Übrigens: Für Feuerlöscher, die im Brandfall zum Einsatz gekommen sind, übernehmen in der Regel die Versicherungen die Kosten für neue Füllungen bzw. Ersatz.
Feuerlöscher sind an leicht zugänglichen Stellen aufzustellen und diese durch gut sichtbare Hinweisschilder zu kennzeichnen. In größeren Gebäuden, z.B. Gasthäusern, Versammlungsräumen,
Kindergärten, Schulen, Betriebsstätten, ist dies zwingend vorgeschrieben.
Feuerlöscher für zu Hause
Ein Video der Aktion Das Sichere Haus (DSH) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
10.02.2021 | ghnz